Warum holen die Sparkassen eine Zustimmung über ihre Geldautomaten ein?
Ende April 2021 kam der Bundesgerichtshof (BGH) zu der grundlegenden Entscheidung, dass Kund:innen etwaigen Gebührenänderungen explizit zustimmen müssen (Az. XI ZR 26/20). Seitdem reicht es nicht mehr aus, Kund:innen lediglich über Gebührenänderungen schriftlich zu informieren und ein anschließendes „Stillschweigen“ als Zustimmung zu werten.
Um an die erforderliche Zustimmung von 1,3 Millionen Kund:innen zu kommen, nutzt beispielsweise die Berliner Sparkasse seit Neuestem auch ihre Bankautomaten. Wer lediglich Geld abheben möchte, stimmt durch einen falschen „Touch“ am Automat schnell mal erhöhten Bankgebühren zu. Ohne zu wissen, was genau dahintersteckt und ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.
Vorsicht: Bei Zustimmung verlieren Sie womöglich Geld
Bis zum BGH-Urteil war es gängige Praxis, das Banken die Gebühren erhöhten ohne die ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kund:innen einzuholen. Dadurch, dass der BGH entschieden hat, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist, können auf diese Weise erhöhte Kontogebühren zurückverlangt werden. Und zwar alle Gebühren, die Sie innerhalb der letzten zehn Jahre unrechtmäßig zahlten.
Aber Vorsicht: Durch eine Zustimmung per Post, online oder auch Geldautomat treten Sie diesen Anspruch möglicherweise ab und verzichten auf Ihr zustehendes Geld.
Muss ich zustimmen und kann ich mein Geld zurückfordern?
Wenn Sie der Aufforderung der Sparkassen nachkommen und den Gebührenerhöhungen zustimmen, verlieren Sie unter Umständen Geld. Deswegen raten unsere Expert:innen im Bankrecht dazu, zunächst zu prüfen, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht, um diese Summe von der Sparkasse zurückzuholen.