Man muss das andere Fahrzeug nicht zwangsläufig berühren, um die Schuld am Unfall zu tragen. Beim Wenden sollten Autofahrer daher genau aufpassen. Wir klären auf, was zu dieser neuen Beurteilung führte.
Wer zum Ausweichen zwingt, macht sich schuldig
Manchmal braucht es keine Berührung, um die Schuldfrage im Straßenverkehr zu klären. Wer durch Wenden ein anderes Fahrzeug zum Ausweichen auf der Fahrbahn zwingt, kann bei einem möglichen Unfall oder Schaden die Verantwortung tragen.
Laut dem Landgericht (LG) Wuppertal darf ein Autofahrer, der bemüht ist, einen Zusammenstoß zu vermeiden, nicht schlechter gestellt werden. Das gelte auch dann, wenn dieser ein drittes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt.
Volle Kosten statt nur Hälfte des Schadensersatzes
Die Situation schien simpel. Eine Autofahrerin wollte in ihr Grundstück einbiegen. Nach einem Wende- und Abbiegemanöver zwang sie einen Fahrer aus der Gegenrichtung zum Ausweichen. Dieser stieß dabei an den hervorgehobenen Bordstein einer Bushaltestelle und verlangte daraufhin von der Autofahrerin den vollen Schadensersatz.
Das Landgericht Wuppertal gab ihm Recht. Statt der vom KFZ-Versicherer regulierten 50 % verpflichtete das Gericht die Verursacherin nun zur vollen Zahlung des Schadensersatzes (Az. 9 S 201/19).
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