EuGH Abgasskandal: Thermofenster sind illegale Abschalteinrichtungen
Abschalteinrichtungen, die systematisch die Leistung des Systems zur Emissionskontrolle verbessern, um eine Zulassung zu erreichen, sind verboten. Das entschied der Europäische Gerichtshof am 17. Dezember 2020 (Rechtssache C-693/18) am Beispiel des sog. Thermofensters und löste damit eine neue Lawine an Meldungen und Protesten aus.
Denn das Urteil, resultierend aus einer Vorabentscheidung aus Frankreich, hatte weitreichende Konsequenzen für den Dieselskandal in Deutschland. Abschalteinrichtungen als Motorschutz zu deklarieren, galt nun nicht mehr als gerechtfertigte Ausrede der Hersteller. Somit waren erneut Millionen Fahrzeuge in einem illegalen Zustand und der Dieselskandal um ein weiteres Kapitel reicher.
Der EuGH beschäftigt sich aktuell erneut mit dem Thermofenster (Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20). Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen bereits deutlich gemacht, dass Fahrzeuge mit Thermofenster gar nicht zugelassen werden dürfen.
EuGH Abgasskandal: Klagen über Ländergrenzen hinweg
Der Dieselskandal beschäftigte nicht nur deutsche Autofahrer:innen. Auch in anderen EU-Ländern waren unzählige Fahrzeuge betroffen. Doch war es überhaupt möglich, die Hersteller über Ländergrenzen hinweg zu verklagen oder musste die Klage direkt am zuständigen Gericht erfolgen? Bei Volkswagen wäre es das Landgericht Braunschweig, während Daimler, Audi und BMW in Stuttgart, Ingolstadt und München ansässig sind.
Der EuGH entschied am 9. Juli 2020, dass Bürger:innen aus anderen EU-Staaten die Hersteller auch in der eigenen Heimat verklagen können (Rechtssache C 343/19). Damit können Betroffene sich aussuchen, wo sie Klage gegen den Hersteller einreichen wollen. Dabei kann die Wahl vor allem auf verbraucherfreundliche Gerichte fallen, um die eigenen Chancen auf Schadensersatz zu erhöhen.
EuGH Abgasskandal: EU fordert Deutschland zu sauberer Luft auf
Mit einem Urteil am 3. Juni 2021 setzte der EuGH ein weiteres klares Signal – auch, wenn es den Dieselskandal nur indirekt betraf (Rechtssache C-635/18). Da es sich um ein Urteil in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat – Deutschland – handelte, wurde die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Denn wie der EuGH feststellte, wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Deutschland jahrelang weit überschritten.
2016 war der Grenzwert in über 90 Städten teils deutlich zu hoch. Deutschland verstieß damit gegen EU-Recht. Einhergehend mit dem Urteil können weitere Auflagen für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten folgen, etwa Fahrverbote für Diesel mit bestimmten Abgasnormen.
EuGH stärkt Verbraucherseite im Abgasskandal
Als höchste richterliche Instanz ist der Europäische Gerichtshof wegweisend für alle künftigen Entscheidungen deutschland- und EU-weit. Die bisherigen Urteile der europäischen Richter:innen zeigen, dass die Rechtsprechung auf Seite der Verbraucher:innen steht. Dies wird sich in Zukunft also positiv auf die Klageverfahren gegen die Hersteller, wie VW, Daimler, BMW und viele mehr auswirken.
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