Der Abgasskandal wurde durch flächendeckende Manipulationen an dem einst hoch gelobten EA189-Motor ausgelöst. Wie am ehemals "saubersten Diesel der Welt" manipuliert wurde, welche Modelle betroffen sind und wie Sie als Geschädigter zu Ihrem Schadensersatz kommen, haben wir Sie zusammengefasst.
Der EA189: Vom Vorzeige- zum Auslaufmodell
Die Abkürzung "EA" steht für "Entwicklungsauftrag". Hinter dieser positiv klingenden Bezeichnung versteckt sich jedoch lediglich die Entwicklung eines Schummel-Motors, durch den die Abgaswerte von Millionen Fahrzeugen manipuliert wurden. Im Jahr 2015 kam der Dieselskandal ans Licht. Die Bilanz: rund 9 Millionen manipulierte Fahrzeuge und ein Milliardenschaden auf Verbraucherseite.
Wie wurde der EA189-Motor manipuliert?
Im EA189 wurde eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung verbaut, die den Ausstoß der sogenannten Stickoxide (N0x) manipuliert. Das Fahrzeug erkennt dabei, wenn es auf dem Prüfstand steht. Das Auto schaltet dann automatisch in einen Effizienzmodus. In diesem Modus wird ausreichend AD-Blue eingedüst, wodurch das Fahrzeug sauber zu sein scheint. Sobald das Fahrzeug jedoch den Prüfstand verlässt, schaltet es automatisch wieder in den Sparmodus und stößt viel mehr Stickoxide aus als in der Prüfsituation und als die gesetzlichen Grenzwerte zulassen.
Auch Sie mussten einen finanziellen Schaden durch die Manipulation erleiden? Dann fordern Sie jetzt einen angemessenen Schadensersatz! In unserem kostenfreien Online-Check erfahren Sie in einer Minute, wie Ihre Chancen im Abgasskandal stehen. Im Anschluss daran habe Sie die Möglichkeit, unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Ihrem Fall anzufordern.
In welchen Modellen wurde der EA189 verbaut?
Der Motorentyp wurde in verschiedenen Modellen des VW-Konzerns zwischen 2009 und 2014 verbaut. Überwiegend sind die EA189-Motoren in den Vierzylindermotoren mit 1.6 l und 2.0 l Hubraum sowie Dreizylindermotren mit 1.2 l Hubraum zu finden.
Marke & Modelle
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Euro-Norm
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Motoren (Hubraum)
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VW Amarok, Beetle, Caddy, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran |
5 |
1,2 ; 1,6 ; 2,0 Liter |
Audi A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT |
5 |
1,2 ; 1,6 ; 2,0 Liter |
Skoda Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
5 | 1,2 ; 1,6 ; 2,0 Liter |
Seat Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo |
5 | 1,2 ; 1,6 ; 2,0 Liter |
Sie fahren einen Diesel mit EA189-Motor?
Betroffene VW-Kunden wurden bereits im Jahr 2016 – ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals – vom KBA oder VW selbst informiert. Es folgten Software-Updates, Stilllegungsandrohungen und Fahrverbote. Zahlreiche Kunden, die ein Software-Update an ihrem Fahrzeug durchführen ließen, mussten unter anderem einen Diesel-Mehrverbrauch und Versottung des Motors hinnehmen. Dabei handelte es sich nicht nur um "kleinere, technische Probleme", sondern um Gefährdungen für Mensch und Straßenverkehr.
Jetzt zu Ihrem Recht!
Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen: Entweder, Sie behalten Ihr Auto und fordern einen angemessen Schadenersatz. Oder Sie holen sich den Kaufpreis Ihres Fahrzeuges zurück und geben es ab.
Möglichkeit 1 – Auto loswerden:
Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug bar bezahlt oder über eine Bank finanziert haben. In beiden Fällen lautet unsere klare Empfehlung: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug, das die europäischen Abgasnormen im Realbetrieb einhalten kann.
Möglichkeit 2 – Auto behalten:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, sind Sie in der Regel weiterhin mit Fahrverboten konfrontiert. Hinzukommt der voranschreitende Wertverlust Ihres Diesel, den sie aufgrund des Betrugs von VW und Co. hinnehmen müssen. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, um den Wertverlust zu stoppen und Fahrverboten zu entgehen: Die Hardware-Nachrüstung. Durch die Hardware-Nachrüstung werden die Stickoxide soweit nach unten gedrückt, dass Ihr Auto dauerhaft von Fahrverboten befreit sind.
Da VW die Hardware-Nachrüstung erst nötig gemacht hat, sollte der Konzern auch die Kosten dafür übernehmen. Deshalb setzen wir für Sie die Kostenübernahme durch und fordern zusätzlich einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises.
Nutzen Sie unseren Online-Check und die kostenfreie Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie Sie Ihre Rechte ohne jedes Kostenrisiko durchsetzen können.
Kostenrisiko? Gibt es mit uns nicht!
Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht. Wir garantieren: Ihnen entsteht kein Kostenrisiko.