Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Berufsunfähigkeit befasst und in wichtigen Bereichen für Klarheit gesorgt. Konkret ging es dabei um die Frage, ab wann die Berufsunfähigkeit vorliegt.
Weg zum BGH-Urteil
In dem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall (IV ZR 153/20) hatte der Kläger eine Nachversicherungsgarantie vereinbart. Damit können Versicherte nachträglich und ohne erneute medizinische Risikoprüfung ihren Versicherungsumfang erhöhen. Der Kläger hatte im Juli 2016 einen Arbeitsunfall erlitten und war in dessen Folge nicht mehr arbeitsfähig. Drei Monate später, im Oktober 2016, verlangte er eine Erhöhung seines Versicherungsschutzes um 100 %, was die Versicherung mit Wirkung zum 1. November 2016 bestätigte.
Für die „Berufsunfähigkeit“ hatten die Parteien Folgendes vereinbart:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, … 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.“
Streitpunkt des vor dem BGH verhandelten Falls war nun der sechsmonatige Zeitraum in dieser Klausel. Die Versicherung behauptete, dass die Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf der Frist begann. Sie zahlte dem Kläger also für die Zeit ab dem Unfall 500 Euro monatlich – und nicht die im Nachtrag vom Oktober 2016 vereinbarte höhere Rente von 1.000 Euro monatlich. Dagegen klagte der Versicherte und erhielt vor dem BGH recht. Die Zahlungen fangen erst an zu laufen, nachdem die vollständige Berufsunfähigkeit 6 Monate nach dem Unfall erreicht sei. Somit stünden dem Kläger die 1.000 Euro monatlich zu, so der BGH.
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Vollständige Berufsunfähigkeit – ab wann?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie absichern, wenn Sie Ihrem Beruf aus Krankheitsgründen oder wegen eines Unfalls über einen längeren Zeitraum nicht mehr vollumfänglich nachgehen können. Doch bevor die Versicherung zahlt, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein.
Eine Streitfrage ist oft der Beginn der Berufsunfähigkeit. Denn nicht in jedem Fall beginnt diese mit dem Unfall oder Krankheitsfall. Im Versicherungsvertrag wird häufig ein Zeitraum vereinbart – eine Karenzzeit – nach dem die Versicherungszahlungen anfangen. Doch ob die Berufsunfähigkeit zum Ablauf dieses Zeitraums beginnt oder zu dessen Anfang, war bisher nicht immer eindeutig.
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Die Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als viele vermuten. Jeder vierte Mensch wird statistisch gesehen im Laufe des Arbeitslebens einmal zumindest vorübergehend berufsunfähig. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung. Für viele Freiberufler:innen und Selbstständige stellt sie eine Notwendigkeit dar. Allerdings kommt es auch häufiger zu Konflikten mit den Versicherungen, gerade wenn es um Vertragsanpassungen oder um Zahlungen geht.
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