Rechtsschutz bei Widerruf Ihrer Lebensversicherung
Der BGH beschäftigte sich kürzlich mit dem Fall eines Klägers, der seine 2010 abgeschlossene Lebensversicherung widerrufen hatte. Seine Begründung: Er habe nie die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen bei Vertragsschluss erhalten. Die Lebensversicherung widersprach dem.
Gleichzeitig war der Kläger bei der ARAG rechtsschutzversichert, allerdings erst seit 2020. Für den Streit mit der Lebensversicherung wollte der Kläger nun seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Doch die ARAG entgegnete, dass der Versicherungsfall schon bei Vertragsschluss – im Jahr 2010 – eingetreten sei. Damit würde er vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegen und die ARAG müsse nicht zahlen. Dabei berief sie sich auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Bedingungen, „ARB 2016″.
Der BGH entschied nun, dass Versicherungsnehmer:innen durch diese Klausel unangemessen benachteiligt würden. Das Gericht erklärte die Klausel demzufolge für unwirksam (Urteil vom 31. März 2021, Az. IV ZR 221 2019). Um den Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles festzustellen, darf nicht auf die Aussagen des Gegners – im vorliegenden Fall die Lebensversicherung – abgestellt werden.
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Wer profitiert von dem Urteil?
Das Urteil betrifft alle Versicherungsnehmer:innen, die eine Lebensversicherung widerrufen wollen und eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Rechtsschutzversicherungen beschränken ihren Versicherungsschutz grundsätzlich auf Fälle, die nach Abschluss bzw. vor Beendigung des Vertragsschlusses fallen. Durch solche Ausschlussklauseln schließen Versicherungen Rückwirkungen ihrer Verträge aus.
Doch wie das BGH-Urteil verdeutlicht, sind solche Klauseln nicht immer zulässig. Das heißt, wenn auch Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen wollen, können Sie bei ähnlichen Fällen noch nachträglich Versicherungsschutz für bereits begonnene oder schon beendete Rechtsstreitigkeiten verlangen.
Durch das BGH-Urteil sind die Chancen auf Rechtsschutz beim Widerruf von Lebensversicherungen enorm gestiegen. Und zwar selbst dann, wenn der Vertragsschluss vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt.
So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung
Wer sich von seiner Lebensversicherung lösen möchte, sollte dabei nicht auf eine Kündigung setzen, sondern vielmehr auf den Widerruf. Mit dem Widerruf sichern Sie sich eine vollständige Rückabwicklung Ihres Vertrages. Dabei erhalten Sie nicht nur den Rückkaufswert, sondern sämtlich bereits gezahlte Beiträge zurück.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Vertragsprüfung an, bei der Sie herausfinden können, ob Ihr Vertrag Fehler enthält. Ist das der Fall, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf gut. Außerdem verraten wir Ihnen, wie viel Geld Ihnen beim Widerruf zustehen würde.
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