Verjährung bei den PKV Beitragserhöhungen
Versicherte müssen fristgerecht Klage gegen die Prämienerhöhung ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen. Andernfalls können mögliche Ansprüche auf eine Rückforderung von Beiträgen verjähren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. November 2021 (IV ZR 113/20).
Mit dem Urteil dämmte der BGH die Erwartung, dass ein Abwarten auf eine höchstrichterliche Entscheidung den Beginn der dreijährigen Verjährung hemmen würde. Dies sei aber nicht der Fall.
Das heißt für viele Versicherte, dass sie nur noch bis zum Ende des Jahres 2021 unwirksame Beitragserhöhungen anfechten und sich ihr Geld zurückholen können. Das gilt für all jene, deren Beiträge im Jahr 2018 erhöht wurden.
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Die einfache Alternative – ohne Kostenrisiko
Es gibt drei Hauptgründe, weshalb eine PKV Beitragserhöhung unwirksam sein kann:
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Keine ausreichende Begründung
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Zu niedrige Ausgangskalkulation
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Schwellenwerte nicht erreicht
Die genaue Prüfung im Einzelfall ist allerdings komplex und von Laien nur schwer belegbar. Demzufolge lohnt es sich, die Rückforderung von Beiträgen versierten Anwält:innen zu überlassen. Dies zieht jedoch häufig lange Rechtsprozesse nach sich. Wir haben daher eine bessere Alternative im Angebot:
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